Arbeitsdienst

Jedes ordentliche Mitglied im Alter von 18 bis 59 Jahren, muss pro Jahr vier Arbeitsstunden leisten. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist der Betrag von 40,00 € zu bezahlen.

Im Fall von körperlichen Behinderungen und Erkrankungen können betroffene Mitglieder, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, von den Arbeitsstunden befreit werden.

Ansprechpartner für Fragen zur Ableistung der Arbeitstunden ist unser 2. Kassier Oliver Korder.

Bei schriftlichen Anfragen zum Thema Arbeitsstunden verwenden Sie bitte den
Kontakt-Button.

Arbeitsdienste 2023

Der Arbeitsdienst "Mähen am Hammerschmiedsweiher" am 29.07.2023 entfällt mangels Teilnehmern!